Die Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) gehört in Deutschland zu den Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII). Der Name zeigt bereits den Schwerpunkt
Arbeitsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe wie etwa Heimerziehung, Sozialpädagogische Familienhilfe sowie auch Hortbetreuung, Kindergarten oder Kinderkrippe und
oder rehabilitierenden Maßnahmen (z. B. Behindertenhilfe, sozialpädagogische Familienhilfe). Einzelfallhilfe besteht schon vor der Professionalisierung
Hilfsmaßnahmen zur Stützung der Führungsfähigkeit (Beispiel: Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsberatung) im Todesfall: eindeutige Nachfolge- oder
wenn der erzieherische Bedarf mit ambulanten Maßnahmen (z. B. Sozialpädagogische Familienhilfe) nicht mehr abgedeckt werden kann, und mit ihrer Installation
Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung
Gruppenarbeit, § 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe, § 32 Erziehung in einer Tagesgruppe, § 33 Vollzeitpflege,
Gesundheit. Seit 2000 ist sie zudem in der Diakonie sowie als Sozialpädagogische Familienhilfe tätig. Seit 2002 arbeitet sie im Bereich der Jugendhilfe und
an und unterlag. Erwin Jordan / Thomas Böwer (Redaktion): Sozialpädagogische Familienhilfe. Ein neues Praxisfeld die Jugendhilfe. (Hrsg.: Institut für
deprivierten Eltern nicht genannt.“ – Anneke Napp-Peters: Sozialpädagogische Familienhilfe in der Bundesrepublik Deutschland – Armut als Ausgrenzung:
Betreuungsrecht Pflegeverhältnis Adoption Kindertagespflege Sozialpädagogische Familienhilfe Inobhutnahme Heimerziehung Jugendhilfe Pflegekinder-Aktion
Tagesmütter Lernservice CLEVER FOREVER Integrative Kinderferien Sozialpädagogische Familienhilfe Leuchtturm-Scheidungskinder Eltern-Kind-Zentrum Projekte in
(§ 22-§ 25), Hilfen zur Erziehung wie Erziehungsberatung, Sozialpädagogische Familienhilfe, Vollzeitpflege, Heimerziehung u. a.(§ 27ff). Mit diesen Angeboten
Wichtige solcher Hilfen sind die Erziehungsbeistandschaft, die Sozialpädagogische Familienhilfe, die Unterbringung bei Pflegeeltern, die Heimerziehung oder
2008 (englisch) Handbuch, das die Ergebnisse des Projektes Sozialpädagogische Familienhilfe in der Bundesrepublik Deutschland von 1994 bis 1997 zusammenfasst:
Aufgabenbereiche hinzu u.a.: Außenwohngruppen Offene Jugendberatung Sozialpädagogische Familienhilfe Heilpädagogische Tagesstätte Beratungsstelle für Jungen und
Hilfen zur Erziehung (u. a. Erziehungsberatung, Vollzeitpflege, Sozialpädagogische Familienhilfe, Heimerziehung) (§§ 27 ff. SGB VIII), Eingliederungshilfe für
SGB VIII getroffene Wahl der Ausgestaltung der Hilfe. Die Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) und die Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32
Erziehungsberatung Heimerziehung und betreutes Wohnen soziale Gruppenarbeit sozialpädagogische Familienhilfe nach SGB VIII § 31 Vollzeitpflege internationale Jugendarbeit
Notsituationen § 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe § 70 SGB XII Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Seit 2006
Tätigkeit als Erziehungsbeistand grenzt sich damit klar von Sozialpädagogischer Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) mit Fokus auf die Eltern und Gesamtfamilie
Kinderbetreuung oder Kinderkrankenpflege eingesetzt werden. Auch eine sozialpädagogische Familienhilfe kann in belastenden psychosozialen Situationen hilfreich sein
Wohntrainingsgruppen Psychiatrische Einrichtungen und Krankenhäuser der sozialpädagogischen Familienhilfe/Erwachsenenbildung Eigene Praxis oder freiberuflich im ärztlichen
Systemische Familientherapie, Erziehungsbeistandschaften sowie sozialpädagogische Familienhilfe. Bad Kreuznach Integrative Kindertagesstätte, Kinderhort, Kinderkrippe
Warstein in einer Kinderkurklinik in Bad Sassendorf und in der sozialpädagogischen Familienhilfe in Warstein. Von 2001 bis 2010 leitete sie einen Kinder- und