gekennzeichnet. Bei Heizungen und anderen Wärmeerzeugern wird als die Nennwärmeleistung die im Dauerbetrieb erreichbare maximale Wärmeleistung (Wärmeabgabe)
Verhältnis von Nennwärmeleistung in Prozent der Nennwärmebelastung bei einer Messung im konstanten Dauerbetrieb bei Nennwärmeleistung. Er berücksichtigt
Messung im konstanten Dauerbetrieb mit Nennwärmeleistung zugeführte Brennstoffmenge. Das Verhältnis von Nennwärmeleistung zur Nennwärmebelastung ist der Kesselwirkungsgrad
Das im Juli 1998 in Betrieb genommene Biomasseheizwerk mit einer Nennwärmeleistung von 650 Kilowatt versorgt die städtischen Wohnbausiedlungen in der
darstellt, muss die Nennwärmeleistung des Ofens dem Wärmebedarf der zu beheizenden Räume entsprechen. Die spezifische Nennwärmeleistung eines Ofens kann
werden. Die Messung wird einmalig bei Kesseln von 4 kW bis 11 kW Nennwärmeleistung vier Wochen nach der Inbetriebnahme durchgeführt, und sie ist eine
Wasser Motorvorwärmung Benzinbetrieben für Kühlflüssigkeit/Motoröl, Nennwärmeleistung: 17 kW, Fahrerhaus-Heizanlage Kühlwassergespeister Wärmeübertrager
Motorvorwärmung Dieselkraftstoffbefeuerte Kesselheizung für Kühlflüssigkeit, Nennwärmeleistung: 30 kW, Fahrerhaus-Heizanlage kühlwassergespeister Wärmeübertrager
sein. Sicherheitsventile für Heizungskessel werden entsprechend der Nennwärmeleistung ausgewiesen. Ein weiteres Beispiel sind Sicherheitsventile an Druckluftkompressoren
können. Derzeit erreichen Hackschnitzelkessel bei Volllastbetrieb (Nennwärmeleistung) einen feuerungstechnischen Wirkungsgrad von rund 80–93 %, das ist
werden können. Derzeit erreichen Pelletkessel bei Volllastbetrieb (Nennwärmeleistung) im Heizwert-Betrieb einen feuerungstechnischen Wirkungsgrad von rund
genannte Mindest-Nennwärmeleistung für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe beginnnt bei 4 kW: § 5 Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt
Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 50 Kilowatt oder 3. einer Öl- oder Gasfeuerungsanlage mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 11 Kilowatt
feste Brennstoffe, manuell und automatisch beschickte Feuerungen, Nennwärmeleistung bis 500 kW – Begriffe, Anforderungen, Prüfungen und Kennzeichnung