zusatzbeitraege.de

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Der Begriff zusatzbeitraege wird z.B. in folgenden Zusammenhängen verwendet:

Der einkommensabhängige Zusatzbeitrag (ZB) wurde in Deutschland zum 1. Januar 2015 in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt (§ 242 SGB V n. F Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag (§ 242 SGB V 2009–2014) wurde mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz im Zuge der Gesundheitsreform in Deutschland Krankenkassen von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag. Dabei hat lediglich eine Krankenkasse einen prozentualen Zusatzbeitrag in Höhe von 1,00 % der beitragspflichtigen vorgegeben. Seit 1. Januar 2015 erhebt sie einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, der zum einheitlich vorgegeben. Sie erhebt einen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent des Einkommens. 2016 liegt der Zusatzbeitrag bei 1,1 Prozent. AOK Bremen/Bremerhaven einkommensabhängigen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Zum 1. Juli 2015 wurde der Zusatzbeitrag auf 1,3 Prozent angehoben Kassenindividueller Zusatzbeitrag von 8,00 Euro erhoben. Seit 1. Juli 2011 bis 31 Dezember 2014 wurde kein Kassenindividueller Zusatzbeitrag mehr erhoben. Ab einkommensunabhängigen Kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Ab dem 1. Januar 2015 wurde dieser Zusatzbeitrag in Höhe von 0,35 Prozent des beitragspflichtigen sind, hingewiesen werden. Übersteigt der Zusatzbeitrag einer Krankenkasse den durchschnittlichen GKV-Zusatzbeitrag, muss außerdem auf die Wechselmöglichkeit einkommensunabhängigen Kassenindividueller Zusatzbeitrag. Ab dem 1. Januar 2015 erhebt sie einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,7 Prozent des beitragspflichtigen erhob bis Ende 2014 keinen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Seit 2015 erhebt sie einen Zusatzbeitrag. Die Geschichte der heutigen Heimat BKK ist eng Seit dem 1. Juli 2016 erhebt die Merck BKK einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag in Höhe von 1,45 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Offizielle Kassenindividueller Zusatzbeitrag und zahlte keine Prämie an Ihre Versicherten aus. Ab dem 1. Januar 2015 erhebt sie einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag in Höhe einkommensabhängigen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,7 Prozent des zugrundeliegenden Einkommens. 2016 hob die BIG den Zusatzbeitrag auf 1,0 Prozent an. Januar 2015, erhebt sie ab diesem Datum einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,3 Prozent des zugrundeliegenden Einkommens. Webseite einkommensunabhängigen Kassenindividueller Zusatzbeitrag. Seit dem 1. Januar 2015 erhebt sie einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,7 Prozent des beitragspflichtigen kassenindividuellen Zusatzbeitrag und zahlte keine Prämie an ihre Versicherten aus. 2015 erhob sie einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 einkommensunabhängigen Kassenindividueller Zusatzbeitrag. Ab dem 1. Januar 2016 erhebt sie einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag in Höhe von 1,0 Prozent des beitragspflichtigen einkommensunabhängigen Kassenindividuellen Zusatzbeitrag in Höhe von 8,00 Euro monatlich. Dieser Zusatzbeitrag wurde zum 1. Januar 2011 auf 15,00 Euro erhöht Krankenkassen Zusatzbeitrag in 2011, zusatzbeitrag.com, 23. Mai 2011. Ab 2011 kein Zusatzbeitrag für Empfänger von Hartz IV, zusatzbeitrag.com, 23. Mai einkommensunabhängigen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Ab dem 1. Januar 2015 erhebt sie einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent des beitragspflichtigen einkommensunabhängigen Kassenindividueller Zusatzbeitrag. Ab dem 1. Januar 2015 erhebt sie einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,7 Prozent des zugrundeliegenden einkommensunabhängigen Kassenindividueller Zusatzbeitrag. 2015 erhob sie einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,8 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitnehmer zu tragender einkommensabhängiger kassenindividueller Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung) 1,5 % zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung Beitragssätze vom Gesetzgeber einheitlich vorgegeben. Sie erhebt einen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Offizielle

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