ZDG ist eine Abkürzung für Zivildienstgesetz in Deutschland, siehe Zivildienstgesetz (Deutschland) in Österreich, siehe Zivildienstgesetz 1986 in der
Das Zivildienstgesetz (ZDG; früher Ersatzdienstgesetz – ErsDiG bzw. Gesetz über den zivilen Ersatzdienst) regelt nach dem Wehrpflichtgesetz und dem
bestimmt. Die Regelungen für Zivildienstleistende finden sich in § 35 Abs. 2 ZDG. In der Schweiz haben sowohl Soldaten, Angehörige der Zivilschutzorganisation
im • Soldatenversorgungsgesetz (SVG), § 80 SVG • Zivildienstgesetz (ZDG), § 47 ZDG • Bundesgrenzschutzgesetz (BGSG), § 59 Abs.1 BGSG i.V. m. den §§ 80ff
der Zivildiener. Im Jahr 2001 trat eine Novelle des Zivildienstgesetzes (ZDG) in Kraft, die festlegte, dass die Rechtsträger der Einrichtungen „... dafür
Deutschland zum 1. Juli 2011 entfällt das Verfahren. (nach § 11 Abs 6 ZDG) Vom Zivildienst soll ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer auf Antrag
während der Ableistung von Wehr- oder Zivildienst, § 2 ArbPlSchG / § 78 ZDG Inhaber politischer Wahlämter Sonderkündigungsschutz führt zu unterschiedlich
Auslandsdienst bezeichnet einen im Ausland abzuleistenden Ersatz des österreichischen Zivildienstes als Gedenkdienst, Sozialdienst oder Friedensdienst
Grundlage für den Einführungsdienst bildete § 25a Abs. 1 Zivildienstgesetz (ZDG), der festlegte, dass die Zivildienstleistenden (ZDL) zu Beginn ihres Dienstes
Abwesenheit, Dienstflucht und Nichtbefolgen von Anordnungen in den §§ 52 bis § 54 ZDG) bestraft werden. Gliederung der zivilen Verteidigung Aufrechterhaltung der
möglich. Festgelegt wird das im österreichischen Zivildienstgesetz: § 28 (1) ZDG: „Die Rechtsträger der Einrichtungen haben dafür Sorge zu tragen, dass die
20:06, 9. Jul. 2008 (CEST) ZDG ist wohl Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer in Deutschland (ZDG) oder ... (oder evtl.) Gesetz über
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die Eigenmächtige Abwesenheit die häufigste Form des Vergehens dar. § 52 ZDG: Wer eigenmächtig den Zivildienst verlässt oder ihm fernbleibt und vorsätzlich
1954 § 1 WStG Wehrstrafgesetz § 15 - § 48 WpHG Wertpapierhandelsgesetz § 38 ZAG Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz § 31 ZDG Zivildienstgesetz §§ 52 bis 54
Dazu gehören: das Soldatenversorgungsgesetz (SVG), das Zivildienstgesetz (ZDG), das Infektionsschutzgesetz (IfSG), das Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Zivildienst (§ 14b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZDG), das FSJ mindestens zwölf zusammenhängende Monate (§ 14c Abs. 1 Satz 2 ZDG). Beides wurde, da es sich um freiwilliges
und gelangte an die im Jahr 1890 gegründete Zürcher Dampfbootgesellschaft (ZDG). Im Jahr 1957 wurde die Gesellschaft aufgrund ihrer technischen Entwicklung
Opferentschädigungsgesetz (OEG), Zivildienstbeschädigungen nach dem Zivildienstgesetz (ZDG) sowie Opfer von Impfschäden nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) Förderaufgaben
(SVG) Versorgung von Zivildienstleistenden nach dem Zivildienstgesetz (ZDG) Versorgung bei Impfschaden nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), früher
anzugeben, dass es sich um §12b des Zivildienstgesetzes(ZDG) handelt und für Österreich um 14 B ZDG(hatte vergessen zu signieren, nachhol: --Edroeh 17:27
Stadt-Magistrat beispielsweise übernimmt. Der Zivildienstausweis ist gemäß § 72 ZDG gebührenfrei und, je nach Andrang, innerhalb von 15 Minuten ausgestellt.
Freiheitsstrafe zu erkennen. Für Zivildienstpflichtige galt für die Dienstflucht (§ 53 ZDG) entsprechende Regelungen. In Deutschland ist die Unterlassung der Meldung
Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr im Ausland abzuleisten (§14c ZDG). Im Unterschied zum ADiA übernimmt der Träger in diesem Fall Leistungen
Österreichischer Auslandsdienst ist eine vom Bundesministerium für Inneres gemäß § 12b ZDG anerkannte Trägerorganisation, die zivildienstpflichtigen Österreichern die