wohnungsgrundbuch.de

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  • Informationen

    Der Domainname besteht aus 17 Zeichen.

  • Wayback Machine

    Der erste Eintrag im Internet Archive ist vom 13.05.2013 und wurde seit dem 23 Mal gecrawlt.

Der Begriff wohnungsgrundbuch wird z.B. in folgenden Zusammenhängen verwendet:

Das Wohnungsgrundbuch ist eine spezielle Form des Grundbuchs, in welchem nicht Grundstücke, sondern Eigentumswohnungen im Sinne des deutschen Wohnungseigentumsgesetzes festgehalten. Die Teilungserklärung ist Voraussetzung für die Anlage der Wohnungsgrundbücher. Die Teilungserklärung muss notariell beglaubigt sein. Zu ihr gehört Abgeschlossenheitsbescheinigung (§ 7 Absatz 4 WEG), die Basis für die Anlegung der Wohnungsgrundbücher. Wohnungseigentum kann gemäß § 2 WEG ausschließlich durch Einräumungsvertrag Allein der Erwerb der Eigentümerstellung (Eintragung als Eigentümer im Wohnungsgrundbuch) bewirkt, dass die verdinglichte Vereinbarung gilt. Ob der neue Eigentümer Eigentümerversammlung vertreten zu lassen, einschränken.) In das Wohnungsgrundbuch wird eine Vormerkung der Eigentumsübertragung eingetragen. Nach Vorliegen handelt es sich, solange das Wohnungseigentum nicht durch Anlegung der Wohnungsgrundbücher entstanden ist, nicht um eine Gesamtgrundschuld, sondern um eine hinaus müssen die „dinglich Berechtigten“ aus allen beteiligten Wohnungsgrundbüchern - typischerweise die Banken mit Hypotheken oder Grundschulden - ihre eingetragen sein (für die kostenübertragung). in der akte der jeweiligen wohnungsgrundbücher findest du die teilungserklärung übrigens nicht ;) gruß NILΔισκ 16:37

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