Kreditnehmereinheit ist ein Begriff aus dem Kreditwesen, mit dem die gesetzlich vorgeschriebene Zusammenfassung von eigentlich rechtlich und/oder wirtschaftlich
Die Vorschriften ändern sich zum 01.01. weiterhin steht nichts konkret zur Bildung im Text.
zusammenzufassen (z.B. Konzerne, § 19 Abs. 2 KWG; siehe Kreditnehmereinheit). Der Begriff der Kreditnehmereinheit nach § 19 Abs. 2 KWG war aufgrund der - nicht
versteht man im Bankwesen Kredite an einen Kreditnehmer oder eine Kreditnehmereinheit, deren Kreditvolumen eine Million Euro oder mehr beträgt. Die Vorschrift
Rückmeldedateien, auf denen die Gesamtinanspruchnahme der Kreditnehmer bzw. Kreditnehmereinheiten bei allen deutschen Banken (soweit es sich um Millionenkredite handelt)
Eisenbahngesellschaft Kommounistiki Neolaia Elladas, die Jugendorganisation des Kommunistischen Partei Griechenlands Kreditnehmereinheit, aus dem Finanzwesen
zusammenzufassen sind, beantwortet § 19 Abs. 2 KWG mit der Definition der Kreditnehmereinheit, maßgeblich für § 14 KWG (Millionenkredite) sowie die EU-Verordnung
ist der Konzernbegriff im Kreditwesengesetz bei der Bildung von Kreditnehmereinheiten und damit insbesondere bei den Großkrediten von herausragender Bedeutung
Großkredit- und Millionenkredit sind die Kredite der jeweiligen Kreditnehmereinheit. Diese umfassen nach § 19 Abs. 2 KWG auch die Kreditzusagen. Im
Kreditlimite für einzelne Kreditnehmer und Kreditnehmergruppen (Kreditnehmereinheit), Branchen, sonstige Kreditnehmergruppen mit einheitlicher positiver
zugeordnet, wenn das Gesamtkreditengagement weniger als 1 Mio. Euro je Kreditnehmereinheit bei einer Bankengruppe beträgt. In diesem Ansatz kommt eine andere
Damit können Gemeinden und Länder banktechnisch eine wirtschaftliche Kreditnehmereinheit mit dem Bund bilden, sodass Kommunaldarlehen das gleiche Triple-A-Rating