Die Föderalismusreform, seit Verwirklichung der Föderalismusreform II auch als Föderalismusreform I bezeichnet, ist eine Änderung des Grundgesetz für
2011 (CEST)) Der Text dieses Artikels wurde ursprünglich im Artikel Föderalismusreform geschrieben, dort aus Gründen der Vorläufigkeit allerdings nur 'verborgen'
Besserung und Sicherung (Strafvollzugsgesetz, StVollzG); durch die Föderalismusreform ist die Zuständigkeit für die Vollzugsgesetzgebung jedoch auf die
Die Föderalismusreform II ist eine Änderung des Grundgesetzes (der deutschen Verfassung), die die Beziehungen zwischen Bund und Ländern betrifft. Sie wurde
ersetzt, das nur noch wenige Sachverhalte regelt. Außerdem lag bis zur Föderalismusreform 2006 das Recht der Beamtenbesoldung (Bundesbesoldungsgesetz) und der
Kultusministerkonferenz, KMK) statt. Auf Bundesebene sind seit der Föderalismusreform von 2006 keine Kompetenzen mehr vorhanden, wie sie dem Bund früher
Bund-Länder-Finanzbeziehungen (Föderalismuskommission II). (siehe auch: Föderalismusreform) Die Aufgabenstellungen unterschieden sich jeweils voneinander.
Bundestages an die Ausschüsse verwiesen. Am 30. Juni 2006 wurde die Föderalismusreform vom Bundestag beschlossen. Eine Woche später, am 7. Juli 2006 stand
für Bildungsplanung und Forschungsförderung. Sie wurde im Zuge der Föderalismusreform gegründet und hat am 1. Januar 2008 ihre Arbeit aufgenommen. Sie koordiniert
entsprechend der geänderten Gesetzgebungszuständigkeit auf Grund der Föderalismusreform (Neuregelung in Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG) auf die Regelung der sogenannten
Aufgaben und Leitvorstellungen der Raumordnung enthält. Seit der Föderalismusreform ist die Raumordnung Bestandteil der konkurrierenden Gesetzgebung.
Grundsatzfragen. Er engagierte sich insbesondere für das Projekt Föderalismusreform der Konrad-Adenauer-Stiftung. 2004 legte Udo Margedant zusammen mit
Gesetz auch als familien- und frauenfeindlich kritisiert. Mit der Föderalismusreform ist die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes aus dem Grundgesetz
praktische Verhältnis zu Lasten der Länder umgekehrt. Darauf wollte die Föderalismusreform reagieren. Der Bund ist grundsätzlich nur dann zuständig, wenn es
geregelte Eigenschaft Berlins als Bundeshauptstadt wurde im Rahmen der Föderalismusreform mit Wirkung vom 1. September 2006 in das Grundgesetz (GG) übernommen
Bundesbehörden). Siehe dazu: Liste der deutschen Hauptstädte Im Zuge der Föderalismusreform wurde 2006 die Frage der Bundeshauptstadt zum ersten Mal im Grundgesetz
Begriff wird auch von politischer Seite als Schlagwort verwendet; die Föderalismusreform beschäftigt sich mit genau der Frage, wie die rechtlichen Gestaltungskompetenzen
das von den Wassergesetzen der Länder ausgefüllt wurde. Infolge der Föderalismusreform regelt der Bund das Wasserhaushaltsrecht abschließend. Die Länder
bisher Rahmenvorgaben für die Länder gegeben hat, läuft im Rahmen der Föderalismusreform aus. Hochschulen haben sich im Laufe der Zeit (in entsprechender Zusammenarbeit
Sonderzuweisung zur Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges. Mit der beschlossenen Föderalismusreform entfällt die Rahmengesetzgebung nach Art. 75 GG. Während der Bund
Gaststättenrechts. In Deutschland war das Gaststättenrecht bis zur Föderalismusreform bundesweit geregelt, seit 2006 liegt die Gesetzgebungsbefugnis bei
Anwendungsbereich). Nachdem die Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der Föderalismusreform 2006 vom Bund auf die Länder übergegangen ist, lösen die jeweiligen
141 – Kampfhunde und BVerfGE 106, 62 – Altenpflege). Im Zuge der Föderalismusreform wurde die Erforderlichkeitsklausel daher zwar inhaltlich belassen
berufen. Der Anlass für die neue Ländergesetzgebung findet sich in der Föderalismusreform der Bundesrepublik Deutschland. Die Länderstrafvollzugsgesetze, wie
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