Die Ewigkeitsklausel oder Ewigkeitsgarantie ist in Deutschland eine Regelung in Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG), nach der bestimmte Verfassungsprinzipien
gab unter "Ewigkeitsgarantie" einen ähnlichen Artikel. Da der unter Ewigkeitsklausel ausführlicher war und deutlich mehr Links darauf verwiesen, habe ich
steht auch Artikel 1 unter dem Schutz der in Artikel 79 formulierten Ewigkeitsklausel und darf daher vom verfassungsändernden Gesetzgeber inhaltlich weder
Ausdruck des Föderalismus in Deutschland, der nach der so genannten Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG nicht wesentlich geändert oder gar abgeschafft
ist. Es ist ein Grundprinzip des Grundgesetzes. Art. 79 Abs. 3 GG (Ewigkeitsklausel) schützt das Sozialstaatsprinzip vor Verfassungsänderungen. Das Sozialstaatsprinzip
vorgesehen. Die Verfassung enthält in Artikel 83 Absatz 3 eine eigene Ewigkeitsklausel. Ottmar Jung: Abschluß und Bilanz der jüngsten plebiszitären Entwicklung
unabänderlichen Staatsstrukturprinzipen der Bundesrepublik Deutschland (siehe Ewigkeitsklausel) und legt fest, dass es sich bei diesem Staat um eine Republik handelt
Bundestag und Bundesrat veränderbar. Deswegen wurde die sogenannte „Ewigkeitsklausel“ in Artikel 79 Absatz 3 eingefügt: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes
deutschen Rechtssprache wird der Begriff Ewigkeit durch die Bezeichnungen „Ewigkeitsklausel“ oder „Ewigkeitsgarantie“ für den Art. 79 Abs. 3 Grundgesetz verwendet
Totalersetzung der Verfassung oder einen Umsturz angetastet werden (s. Ewigkeitsklausel). Dem Gedanken der Basisdemokratie in seiner Reinform wird aufgrund
20 Abs. 4GG nicht unter die Ewigkeitsklausel, weil er erst nachträglich (1968) eingefüht wurde und die Ewigkeitsklausel werder geändert noch erweitert
Ausdruck des Föderalismus in Deutschland, der nach der so genannten Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG nicht wesentlich geändert oder gar abgeschafft
der Änderungen meiner eckigen Klammern um "[gemeint sind insb. die Ewigkeitsklausel des Art. 79 III GG und die Begrenzung des Gesetzesvorbehaltes, unter
weitgehende Ausschluss von Volksabstimmungen und eine Vorform der späteren Ewigkeitsklausel. Die Ausgestaltung der Ländervertretung war bereits umstritten; sie
des Art. 20 GG – Bundesministeriums der Justiz Art. 79 Abs. 3 GG, Ewigkeitsklausel Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland
der Menschwürde unterliegt zudem der in Art. 79 Abs. 3 GG geregelten Ewigkeitsklausel. BVerfG, Entscheidung vom 26. Juni 2002, Az. 1 BvR 670/91, Rn. 77
Föderalismusprinzip betreffende Änderungen des Grundgesetzes selbst werden durch die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) beschränkt. → Hauptartikel: Landesverfassung (Deutschland)
Dies wird jedoch von verschiedenen Friedens- und Konfliktforschern bestritten, denn empirische Untersuchungen unterstützen diese These nicht. Es konnte
Bundesländern ausschließt. Nicht zuletzt liegt hier auch ein Verstoß gegen die Ewigkeitsklausel vor, da die Demokratie gemäß Art. 79 Abs. 3 GG nicht abgeschafft werden
ist die „Verfassungsidentität“ der Bundesrepublik Deutschland in der Ewigkeitsklausel des Art. 79 III GG geschützt. Das Gericht weitet die Garantien damit
Hand des deutschen Volkes legt (Volkssouveränität) und der laut der Ewigkeitsklausel prinzipiell nicht geändert werden darf.“ halte ich durch Verweis auf
besonderes Verfassungsveränderungsverbot verankert ist, die sogenannte Ewigkeitsklausel. Inwieweit auch eine hypothetische zukünftige bundesdeutsche Verfassunggebende
der Verfassungsänderung ableitet. So zeigt er nicht nur, dass die „Ewigkeitsklausel“ des Grundgesetzes (Artikel 79 Absatz 3) ihrerseits keiner Verfassungsänderung
Besetzung des Staatsgebietes aus. Außerdem enthält der Titel eine Art Ewigkeitsklausel, Artikel 95 bestimmt, dass "die republikanische Staatsform […] nicht
Wunschdenken. --AndreasPraefcke ¿! 09:59, 13. Nov 2005 (CET) Dann ist die Ewigkeitsklausel also illusorisches Wunschdenken ... Du bist Bundesdeutschland 10:04