ist.“ – § 52 StVZO Absatz 6 Bei Taxis ist das Führen eines Dachschildes Pflicht. Dies ist in Deutschland wie folgt in der Verordnung über den
Liniennummer wurden durch Ansteckschilder an der Plattform, später durch Dachschilder und Linienlaternen angezeigt. Die elektrische Ausrüstung wurde von der
Liniennummer wurden durch Ansteckschilder an der Plattform, später durch Dachschilder und Linienlaternen angezeigt. Die Wagen waren zunächst grün-grau angestrichen
wurde auf braune Schrift mit elfenbeinfarbenem Grundton festgelegt. Dachschilder wurden fortan auf allen Fahrzeuggenerationen bis zu den GT8N angebracht
Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. beleuchtbares gelbes Dachschild quer zur Fahrtrichtung mit der Aufschrift „Taxi“ auf Vorder- und Rückseite
Eingangsfassade, Entwurf August Stotz Söhne Heilbronn. Papierfabrik Gebrüder Rauch, Dachschild, Entwurf August Stotz Söhne aus Heilbronn. Deutschhof, Portal zum
Werbetreibenden hierfür nur eigens zu diesem Zweck angebrachte seitliche Dachschilder zur Verfügung, bevor in der Zwischenkriegszeit auch Rumpfwerbung unterhalb
nichts mit einem (mal mit roten LEDs, mal als ganzes) blinkenden Taxi-Dachschildern anfangen können und nicht die Polizei rufen bzw. Hilfe leisten. Daher
Niederflurwagen gibt. Btw gehört zu einem Taxi auch etwas mehr als nur das Dachschild ;-) --nenntmichruhigip (Diskussion) 12:04, 12. Jul. 2016 (CEST)